Grünes Licht: Urlaub mit Hund

13. November 2022 Reiseangebot Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Gute Nachrichten für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Von BwSW

Schon seit tausenden von Jahren gehören Hunde zu den treuen Begleitern des Menschen. Damit das auch im Urlaub so sein kann, hat das Bundeswehr-Sozialwerk (BwSW) nun eine Erweiterung von Objekten vorgenommen, die als hundegeeignet gelten. Der Mitnahme eines Hundes steht somit ab dem 1. November 2022 in weiteren Ferienanlagen nichts mehr im Weg:

Dazu zählen die Ferienwohnungen in  Grömitz und Mayrhofen, die Ferienwohnungen Nr. 1 und Nr. 2 im Haus Tiefenbrunn in Algund sowie die Familiensuiten Nr. 51 und 52 im Piccola Italia Resort in Tremosine.

Bereits schon jetzt können in die Ferienwohnung auf Norderney, auf Wangerooge, „Büsumer Bude“ in Büsum, „Villa Auszeit“ in Kühlungsborn, Grünheide, Oberwiesenthal und Garmisch-Partenkirchen Hunde mitgebracht werden. Details können den jeweiligen Ausschreibungen im „Check Yn“ sowie dem Mitgliedermagazin 2/2022 oder der Homepage des BwSW entnommen werden.

Grundsätzlich beschränkt sich die Mitnahme in diesen Objekten stets auf einen Hund.

Wie erfolgt die Anmeldung?

  • Bereits mit der Reisebuchung geben Sie in der Reiseanmeldung den Mitnahmewunsch Ihres Hundes an.

Welche Kosten entstehen?

  • Die Kosten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Hausbeschreibungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Eine gute Hundeerziehung und ein sicherer Umgang mit Ihrem Hund ist Voraussetzung für einen Aufenthalt in den Ferienanlagen des BwSW.
  • Pro Ferienwohnung ist maximal ein Hund erlaubt. Dieser darf nicht auf der Rasseliste NRW geführt werden.
  • Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus. Diese ist auf Verlangen vorzulegen.

Was muss ich vor Ort beachten?

  • Führen Sie Ihren Hund innerhalb der gesamten Ferienanlage an der Leine und lassen Sie ihn nie unbeaufsichtigt.
  • Wir bitten um Verständnis, dass im Restaurantbereich und in sonstigen gemeinschaftlich genutzten Räumen des BwSW keine Hunde erlaubt sind.
  • Sitzmöbel und Betten sind für den Hund tabu.
  • Das in der Ferienunterkunft befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.
  • Die „Hinterlassenschaften“ des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind umgehend aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kotbeutel über Müllbehälter im Außenbereich zu entsorgen.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, in vollem Umfang.

Die Vermietung von Ferienunterkünften mit Hunden beruht auf einem hohen Maß an Vertrauen. Wir sind überzeugt, dass Sie und unsere Gäste vor Ort einen angenehmen Aufenthalt erleben werden. Gerne nehmen wir Ihre Buchungswünsche entgegen.